Institutionelles Schutzkonzept

zur Prävention von Grenzüberschreitung und sexualisierter Gewalt
der DJK Dossenheim 1927 e.V.

Inhaltsverzeichnis

  1. EINLEITUNG
  2. RISIKOANALYSE
  3. RICHTLINIEN
    1. Persönliche Eignung
    2. Erweitertes Führungszeugnis (eFZ) und Selbstauskunftserklärung
    3. Erklärung zum grenzachtenden Umgang mit Verhaltenskodex und Schutzvereinbarung
    4. Aus- und Fortbildung
    5. Öffentlichkeitsarbeit
    6. Beschwerdewege / Feedbackmanagement
    7. Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
    8. Qualitätsmanagement
  4. Inkrafttreten

I. EINLEITUNG

In Anbetracht der Verantwortung unseres Vereins für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie allen Erwachsenen hat der Vorstand beschlossen, ein Präventionskonzept zum Thema Grenzüberschreitung und sexualisierter Gewalt im Verein zu entwickeln. Eine beauftragte Arbeitsgruppe mit Mitwirkenden aus dem Vorstand sowie den Abteilungen Budo, Volleyball, Tischtennis und Sportjugend hat sich in mehreren Treffen mit der Situation und den Anforderungen beschäftigt. Die Erstellung und Verschriftlichung eines Institutionellen Schutzkonzepts ist abschließender Bestandteil des Gesamtpräventionskonzeptes.

Das Institutionelle Schutzkonzept soll dazu dienen, eine der wichtigsten Aufgaben unseres Vereins zu unterstreichen: Wir möchten ein sicherer Ort sein, in dem alle Beteiligten sich wohl und aufgehoben fühlen können. Wir möchten alle, die Verantwortung tragen, für die Thematik sensibilisieren und einen aktiven Beitrag gegen grenzverletzendes Verhalten und sexualisierte Gewalt leisten. Außerdem möchten wir nach außen tragen, dass dem Schutz aller Personen und im Besonderen der Kinder, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in unserem Verein höchste Bedeutung beigemessen wird.
Wir verstehen uns als Teil der Seelsorgeeinheit Schriesheim, Altenbach, Dossenheim.

Der Vorstand unseres Vereins benennt Miriam Münzenmayer und Daniel Galley (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) als Ansprechpersonen in Fragen der Prävention von Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt. Die Ansprechpersonen stehen als Anlaufstelle und bei Fragen im Themenbereich zur Verfügung und koordinieren die Umsetzung der Maßnahmen des Präventionskonzepts.

II. RISIKOANALYSE

Die Arbeitsgruppe hat die unterschiedlichen Angebote, Räumlichkeiten und Situationen des Vereins in den Blick genommen und mit einer Risikobewertung versehen. Besonderes Augenmerk wurde im Anschluss auf folgende Aspekte geworfen: Zeltlager; Kontaktsportarten (Budo); Hilfestellung; gemischte Trainings von Jugendlichen und Erwachsenen; Fahrten zu Turnieren; Sprachbarrieren; Umkleiden und Duschen; Normalsituation, dass das Training von nur einer Person verantwortet wird.

Risikomindernd sah die Arbeitsgruppe, dass z.B. das Eltern-Kind-Turnen mit vielen Erwachsenen durchgeführt wird; dass das Training aufgrund von Hallenregeln immer mit vielen Personen stattfinden muss und dass im Zeltlager bereits klare Regeln zur Übernachtungssituation, Duschen usw. zur Anwendung kommen.
Neben den unterschiedlichen Sporthallen mit Umkleidebereichen, Duschen und Geräteräumen hatte die Arbeitsgruppe auch weitere Orte im Blick: Budo-Übungsraum im Keller, Beachfeld, Vereinsgelände, Vereinsraum, Zeltplatz Unterbalbach mit Sporthalle usw. sowie das Schwimmbad.

Eine Schulung hat in der Vergangenheit einmal stattgefunden, es gab hierfür jedoch keine Wiederholung für neue Mitwirkende. Dies soll sich mit den Regelungen in diesem Schutzkonzept ändern.

III. RICHTLINIEN

1. Persönliche Eignung

Sowohl die Präventionsordnung der Erzdiözese Freiburg als auch das Bundeskinderschutzgesetz fordern uns auf, nur geeignete Übungsleiterinnen bzw. Übungsleiter und ehrenamtliche Personen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Mit potenziellen Bewerberinnen bzw. Bewerbern und Personen, die sich für die Mitarbeit in unserem Verein interessieren, wird ein ausführliches Vorstellungsgespräch mit mindestens zwei Vorstandsmitgliedern geführt; eine Person davon soll die zugehörige Abteilungsleitung sein. Das Präventionskonzept des Vereins wird vorgestellt, dabei werden Rolle und Aufgaben sowie Vorerfahrungen zu den Themenfeldern grenzachtender Umgang sowie Prävention gegen sexualisierte Gewalt angesprochen.

Die Erklärung zum grenzachtenden Umgang mit Verhaltenskodex und Schutzvereinbarung (vgl. die Erläuterungen auf Seite 4) wird thematisiert, erläutert und unterzeichnet. In die Trainervereinbarung wird ab sofort ein Passus aufgenommen, der die Verbindung zu diesen Dokumenten und die Notwendigkeit der Einsichtnahme in ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis benennt.

Unsere Übungsleiterinnen, Übungsleiter und weitere (ehrenamtliche) Mitarbeitende werden entsprechend den Vorgaben der Präventionsordnung der Erzdiözese Freiburg geschult.

2. Erweitertes Führungszeugnis (eFZ)

Für alle Mitarbeitende in den Abteilungen unseres Vereins (Trainerinnen und Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Jugendleiterinnen, Jugendleiter sowie Betreuerinnen und Betreuer im Zeltlager bzw. in der Sportjugend) in unserem Verein gelten folgende Regelungen:

  • Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses (eFZ) zur Einsichtnahme um zu verhindern, dass nach einer Straftat im Sinne von §72a SGB VIII rechtskräftig verurteilte Personen in unserem Verein tätig werden. Diese Personen dürfen keine Tätigkeiten für unseren Verein ausüben.
  • Grundsätzlich kann bei einem spontanen und kurzfristigen Einsatz von Personen in den Abteilungen des Vereins die Unterzeichnung der Erklärung zum grenzachtenden Umgang mit Verhaltenskodex und Schutzvereinbarung ausreichen. Die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis ist alsbald nachzuholen.

Für die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis gilt:

  • Es muss sichergestellt werden, dass die Daten aus dem eFZ nur für einen bestimmten festgelegten Kreis zugänglich sind.
  • Die Ausstellung eines eFZ ist bei ehrenamtlicher Tätigkeit gebührenfrei. Die Mitarbeitenden erhalten mit der Aufforderung zur Einsichtnahme eine entsprechende Bescheinigung.
  • Das eFZ darf zum Zeitpunkt der Einsichtnahme nicht älter als drei Monate sein.
  • Erneute Einsichtnahme nach fünf Jahren.
  • Für den Übergangszeitraum von der Beantragung bis zur Einsichtnahme in das eFZ ist in der Erklärung zum grenzachtenden Umgang die Selbstauskunft enthalten, dass zurzeit kein Verfahren anhängig ist.
  • Das konkrete Verfahren der Einsichtnahme wird separat geregelt.

3. Erklärung zum grenzachtenden Umgang mit Verhaltenskodex und Schutzvereinbarung

In der Arbeit unseres Vereins stehen Werte wie Achtsamkeit, Respekt, Würde und Verantwortungsbewusstsein im Vordergrund. Ein wertschätzender und fairer Umgang miteinander ist Grundlage für jede Begegnung und Tätigkeit.

Wir verstehen uns als der katholische Sportverband in der Erzdiözese Freiburg und dokumentieren die Grundhaltungen unserer Mitarbeitenden durch Schulungen und die Unterzeichnung der Erklärung zum grenzachtenden Umgang mit Verhaltenskodex und Schutzvereinbarung. Die Erklärung zum grenzachtenden Umgang ist mit dem allgemeinen Teil des Verhaltenskodex durch die Erzdiözese Freiburg vorgegeben. Als besonderen Teil verwenden wir den Verhaltenskodex der Abteilung Jugendpastoral des Erzb. Seelsorgeamtes in leicht adaptierter Form (Anlage 1). In der Schutzvereinbarung unseres Vereins (Anlage 2) beschreiben wir konkrete sportspezifische Situationen und den angemessenen Umgang damit.

Im Rahmen von Schulungen und der Aufnahme von Aufgaben in unserem Verein setzen sich Mitarbeitende dementsprechend mit der Erklärung zum grenzachtenden Umgang inklusive Verhaltenskodex und Schutzvereinbarung auseinander und unterschreiben dies als Gesamtpaket.

4. Aus- und Fortbildung

Einer der wichtigsten Aspekte bei der Einhaltung einer Kultur der Grenzachtung ist eine fundierte Schulung im Themenbereich. Alle Trainer/innen, Betreuer/innen, Übungsleiter/innen im Verein und Vereinsverantwortliche werden gemäß den Vorgaben der Erzdiözese Freiburg in Grundlagenschulungen zum Thema Prävention gegen sexualisierte Gewalt qualifiziert. Dies sind Halbtagesschulungen mit den Themen

  • angemessene Nähe und Distanz,
  • Psychodynamiken Betroffener,
  • Strategien von Tätern,
  • Dynamiken in Institutionen mit asymmetrischen Machtbeziehungen sowie begünstigenden institutionellen Strukturen,
  • Straftatbeständen und kriminologischen Ansätzen sowie weiteren einschlägigen rechtlichen Bestimmungen,
  • notwendige und angemessene Hilfen für Betroffene, ihr Umfeld und die betroffenen Institutionen,
  • sexualisierte Gewalt von Kindern, Jugendlichen (Peer-Gewalt) und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen an anderen Minderjährigen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen,
  • regionale fachliche Vernetzungsmöglichkeiten mit dem Ziel eigener Vernetzung.

Alle Trainer/innen, Betreuer/innen, Übungsleiter/innen unseres Vereins und die Vereinsverantwortliche müssen mindestens alle fünf Jahre zur Auffrischung eine entsprechende Fortbildung zum Themenfeld besuchen.

Die Organisation der Schulungen ist Aufgabe des Vorstands. Für die Einladung und Dokumentation der Schulungsteilnahme (Erstschulung bei Neuaufnahme der Tätigkeit im Verein, Vorstandswechsel, Auffrischungsschulung etc.) ist der Vorstand Verwaltung zuständig.

5. Öffentlichkeitsarbeit

Unser Verein engagiert sich intensiv gegen jegliche Art von Gewalt untereinander, im Besonderen an Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen. Die Prävention sexualisierte Gewalt ist uns ein sehr wichtiges Anliegen.

Wir möchten den Eltern und Erziehungsberechtigten ein gutes und sicheres Gefühl geben, wenn Sie ihre Kinder bei uns aufgehoben wissen. Aus diesem Grund binden wir die Eltern und Erziehungsberechtigten gleich bei Aufnahme ihres Kindes in unseren Verein mit ein. Mittels eines Informationsblattes (Anlage 3) werden Eltern erwachsene Mitglieder informiert wie und in welcher Weise sich unser Verein gegen Grenzverletzungen einsetzt.
Auch für die Kinder und Jugendlichen unseres Vereins wird ein Informationsblatt (Anlage 4) zum Thema ausgehändigt um ihnen im Falle einer Grenzüberschreitung oder eines Verdachts Handlungssicherheit zu geben.

Für alle jederzeit erreichbar wird das Thema auf der Website platziert. Hier sind die Informationsblätter abrufbar sowie die Kontaktmöglichkeiten zu internen und externen Stellen für Hinweise, Beschwerden und Hilfemöglichkeiten.

6. Beschwerdewege / Feedbackmanagement

Grundlagen des Feedbackmanagements unseres Vereins ist ein konstruktiver Umgang mit Fehlern oder Kritik und einer entsprechend offenen Kommunikation. Hinweise und Beschwerden geben uns die Möglichkeit, dass wir uns in verschiedenen Bereichen weiterentwickeln und unsere Angebote verbessern. Ein transparentes Verfahren mit klarer Regelung der Abläufe und Zuständigkeiten ist von hoher Bedeutung. Wir als Verein möchten an dieser Stelle Beratungs- und Beschwerdewege darlegen, damit gewährleistet ist, dass Minderjährige, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene und Eltern eine Anlaufstelle für ihre Anliegen finden.

Wir gehen davon aus, dass viele Hinweise und Beschwerden direkt in der Abteilung z.B. mit dem Trainerteam bearbeitet werden können. Daneben sind der Vorstand sowie die vom Verein benannten Ansprechpersonen für das Thema Prävention von sexualisierter Gewalt übergeordnete Anlaufstellen um Veränderungen zu bewirken und ggf. Unterstützung zu erhalten. Innerhalb der Grundlagenschulungen wird der in der Erzdiözese Freiburg geltende Handlungsleitfaden (Anlage 5) für den Sportverein adaptiert thematisiert, der eine Vernetzung mit internen und externen Stellen vorsieht.

Unser Verein ist von einem ganzen Netzwerk von Unterstützungssystemen umgeben. Hierzu gehören kirchliche Präventionsansprechpartnerinnen und -ansprechpartner in der Seelsorgeeinheit, in Rhein-Neckar und auf Bistumsebene. Auch der DJK Sportverband kann auf Diözesanebene durch den Bildungsreferenten bzw. den Diözesanvorstand helfen. Hinzu kommen die geographisch zugehörigen Fachberatungsstellen in Heidelberg. Ein Schaubild hierzu ist als Anlage 6 angefügt.

7. Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen

Im Leitbild des DJK-Sportverband Diözesanverband Freiburg e.V. heißt es: Die DJK ist der katholische Sportverband in der Erzdiözese Freiburg. Unsere Mitglieder finden Spaß und Freude beim Sport in allen Altersgruppen. Sie betreiben Leistungs- und Breitensport. Sie gestalten und erleben Gemeinschaft in Sport und Freizeit. Wir fühlen uns dem christlichen Menschenbild verpflichtet. Dieser Dreiklang „Sport – Gemeinschaft – Christliche Botschaft“ zeichnet uns als DJK aus.

Unser Verein setzt sich für das Thema Prävention von sexualisierter Gewalt sowie die Stärkung von Kindern und Jugendlichen ein. Wir thematisieren die Rechte von Mädchen und Jungen innerhalb unserer Angebote und achten darauf, dass die Einhaltung von Regeln nicht nur im engen Sinne der Sportarten, sondern auch im Umgang miteinander selbstverständlich ist.

8. Qualitätsmanagement

Das Thema Prävention von Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt hat in unserem Verein einen hohen Stellenwert und wird langfristig in die alltägliche Vereinsarbeit eingebunden. Die Erstellung des ISK ist ein Teil unseres Qualitätsmanagements, da die Erarbeitung einer Risikoanalyse sowie die Auseinandersetzung mit den Bausteinen des ISK zur Qualität in unserem Verein beiträgt. Das erstellte Schutzkonzept wird durch angemessene Evaluationsmaßnahmen jährlich überprüft und an aktuelle Begebenheiten angepasst. Jährliche Austauschtreffen zwischen dem Vorstand und den Präventionsbeauftragten des Vereins gewährleisten einen kontinuierlichen Informationsfluss. Für die Terminierung übernehmen die Präventionsbeauftragten die Verantwortung. Auch Reflexionsrunden mit unseren Verantwortungsträgern in den Abteilungen tragen zur Weiterentwicklung und Evaluation der Präventionsmaßnahmen und des Schutzkonzeptes bei.

Das institutionelle Schutzkonzept wird nach einem Vorfall, einer Beschwerde im Bereich Grenzüberschreitung und sexualisierte Gewalt überprüft und evaluiert. Mindestens alle fünf Jahre muss das Schutzkonzept angepasst und überarbeitet werden. Sobald sich aber strukturelle Veränderungen ergeben, z.B. neue Angebote oder Veranstaltungen geschaffen werden, wird eine zeitnahe Überarbeitung angestrebt. Ebenso sollte bei Vorstandswechsel und Neuwahl das Augenmerk erneut auf das Schutzkonzept gelegt werden.

IV. Inkrafttreten

Das vorliegende Institutionelle Schutzkonzept wurde von der geschäftsführenden Vorstandschaft in der Sitzung am 15.03.2021 in Kraft gesetzt und hat ab diesem Datum Gültigkeit.

Uwe Schollenberger, 1. Vorsitzender
Andreas Hotz, stellv. Vorsitzender

Anlagen:

Anlage 1: Erklärung zum grenzachtenden Umgang inkl. Verhaltenskodex
Anlage 2: Schutzvereinbarung der DJK Dossenheim 1927 e.V.
Anlage 3: Infoblatt für Eltern und Erwachsene allgemein
Anlage 4: Infoblatt für Kinder und Jugendliche
Anlage 5: Handlungsleitfaden
Anlage 6: Unterstützungsnetzwerk bei Beobachtungen und Vermutungen