DOSSENHEIM
§ 1 Name, Wesen, Sitz, Rechtsform
(1) Der Verein führt den Namen DJK Dossenheim e.V.
Der Namensteil „DJK“ ist die Abkürzung von „Deutsche Jugendkraft“.
(2) Der Verein wurde 1927 gegründet. Er ist Mitglied des DJK-Diözesanverbandes, des katholischen Sportverbandes der
Erzdiözese Freiburg, dem er seine Satzung sowie deren Änderung zur Genehmigung vorlegt.
Die DJK Dossenheim ist ökumenisch offen.
(3) Die DJK Dossenheim hat ihren Sitz in Dossenheim. Ihre Farben sind gelb / schwarz.
(4) Der Verein ist in das Vereinsregister unter der Reg. Nr.: VR332693 seit dem 01.März 2001 beim Amtsgericht Mannheim eingetragen.
(5) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Ziele und Aufgaben
(1) Die DJK Dossenheim will sachgerechten Sport ermöglichen, die Gemeinschaft pflegen und der gesamtmenschlichen Entfaltung nach der Botschaft Christi dienen. Sie vertritt das Anliegen des Sports in Kirche und Gesellschaft. Diesen Zielen dienen insbesondere folgende Aufgaben:
Die DJK Dossenheim
a) fördert Leistungs- und Breitensport, Erziehung und Bildung, Sportethos und Lebensgestaltung aus dem Glauben
b) dient ihren Mitgliedern, indem sie ihren Sport fördert, ihnen Lehr- und Bildungsarbeit anbietet und ihre Anliegen in der Öffentlichkeit vertritt
c) vertritt das Anliegen des Sports in den katholischen Organisationen und Einrichtungen der Pfarrgemeinde bzw. des
zuständigen Dekanates
d) fördert den Sport und arbeitet mit dessen Verbänden und Institutionen zusammen
e) ist bereit, Aufgaben in Kirche und Gesellschaft verantwortlich mitzutragen
f) schützt ihre Mitglieder vor sexualisierter Gewalt durch ein Schutzkonzept, das in der Geschäftsordnung formuliert ist
(2) Die DJK Dossenheim und ihre Gliederungen verfolgen keine wirtschaftlichen Interessen. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff AO, und zwar insbesondere durch Förderung des Sports. Mittel, die dem Verein und seinen Mitgliedern zufließen, dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder der DJK Dossenheim erhalten keine Zuwendungen. Kein Mitglied und keine Person darf durch dem Satzungszweck fremde und unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Vergütungen für die Vereinstätigkeit
(1) Sämtliche Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
(2) Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden.
(3) Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit nach Abs. (2) trifft die Geschäftsführende Vorstandschaft.
Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.
(4) Die Geschäftsführende Vorstandschaft ist ermächtigt, Tätigkeiten für den Verein gegen Zahlung einer angemessenen
Vergütung oder Aufwandsentschädigung zu beauftragen. Maßgebend ist die Haushaltslage des Vereins.
(5) Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon usw.
(6) Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 1 Jahr nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die prüffähig sein müssen, nachgewiesen werden.
§ 4 Datenschutz
Der Datenschutz wird in der Datenschutzrichtlinie geregelt, die von dem Geschäftsführenden Vorstand beschlossen
wird. Sie ist in der Geschäftsordnung formuliert.
§ 5 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder der DJK Dossenheim können natürliche und juristische Personen sein, die sich ihr unter Anerkennung seiner Satzung angeschlossen haben.
(2) Die Aufnahme in die DJK Dossenheim erfordert einen schriftlichen Antrag. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Antrags ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe der Ablehnung mitzuteilen. Sollte binnen 6 Wochen der Antrag nicht zurückgewiesen sein, gilt er als angenommen.
(3) Die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitglieds;
b) durch freiwilligen Austritt;
c) durch Streichung von der Mitgliederliste;
d) durch Ausschluss aus dem Verein.
zu a) Der Tod eines Mitgliedes muss dem Vorstand Verwaltung formlos mitgeteilt werden.
zu b) Der Austritt aus der DJK Dossenheim erfordert eine schriftliche Erklärung an den Vorstand Verwaltung. Der Austritt wird nach Erfüllung aller bestehenden Verpflichtungen zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen wirksam.
zu c) Auf Antrag des Vorstand Finanzen kann der Geschäftsführende Vorstand die Streichung eines Mitgliedes beschließen, wenn es trotz Mahnung die fälligen Mitgliedsbeiträge nicht entrichtet hat. Über die Streichung entscheidet der Geschäftsführende Vorstand mit 2/3-Mehrheit.
zu d) Der Ausschluss aus der DJK Dossenheim kann auf Antrag des Geschäftsführenden Vorstandes
erfolgen, wenn das Mitglied in Haltung und Führung der Satzung des DJK-Diözesanverbandes Freiburg oder dieser Satzung wesentlich widerspricht. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand (§ 10) mit 2/3-
Mehrheit. Vor der Entscheidung ist das Mitglied anzuhören. Die Entscheidung des Vorstandes ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluss kann das Mitglied Rechtsmittel einlegen und eine endgültige Entscheidung der nächsten Mitgliederversammlung verlangen.
(4) Pflichten des Mitgliedes, Mitgliedsbeiträge und sonstige Einnahmen
Die Mitglieder sind verpflichtet
a) die Ziele und Aufgaben der DJK Dossenheim gemäß dieser Satzung zu vertreten
b) die Beschlüsse der DJK Dossenheim auszuführen
c) die Beiträge und eventuellen Umlagen zur Erfüllung besonderer Aufgaben, deren Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung festsetzt, zu zahlen
· Der Erfüllung des Vereinszweckes dienen die Beiträge der Mitglieder, private Spenden, Zuwendungen der öffentlichen Hand und die Erträge des Vereinsvermögens.
· Über die Höhe der Beiträge und ihre Fälligkeit ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
· Der Vorstand kann im Einzelfall auf Antrag Beitragsabweichungen beschließen.
· Schreiben an das Mitglied gelten als zugegangen, wenn sie an die letzte dem Verein bekannte Anschrift erfolgt sind.
· Mit Zugang der Kündigung oder Einleitung des Ausschlussverfahrens ruhen die Rechte des Mitgliedes.
· Die Mitglieder haben es zu gestatten, dass personenbezogene Daten im Rahmen einer ordnungsgemäßen EDV-Verwaltung gespeichert und an Dritte weitergegeben werden.
(5) Abwicklung des Beitragswesens
• Der Jahresbeitrag ist am 31. März des Jahres fällig und muss bis dahin auf dem Konto der
DJK Dossenheim eingegangen sein.
Die Aufnahme in die DJK Dossenheim ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer der
Mitgliedschaft verpflichtet, der DJK ein SEPA-Mandat für den Lastschrifteinzug der
Mitgliedsbeiträge zu erteilen. Die Erklärung des Mitglieds dazu erfolgt auf dem
Aufnahmeantrag.
• Der von den Mitgliedern zu entrichtende Beitrag wird zum Fälligkeitstermin eingezogen.
• Das Mitglied ist verpflichtet, der DJK Dossenheim laufend Änderungen der Kontoangaben (IBAN und
BIC), den Wechsel des Bankinstituts sowie die Änderung der persönlichen Anschrift und der E-
Mail-Adresse mitzuteilen.
• Weitere Einzelheiten zum Beitragswesen sind in der Geschäftsordnung geregelt.
• Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen und wird die
DJK Dossenheim dadurch mit Bankgebühren (Rücklastschriften) belastet, sind diese Gebühren durch das
Mitglied zu tragen.
• Wenn die Beiträge zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht bei der DJK Dossenheim eingegangen sind, befindet
sich das Mitglied ohne weitere Mahnungen in Zahlungsverzug.
• Im Übrigen ist die DJK Dossenheim berechtigt, ausstehende Beitragsforderungen gegenüber dem Mitglied
gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Die dadurch anfallenden Kosten und
Gebühren hat das Mitglied zu tragen.
§ 6 DJK-Sportjugend
Die DJK Dossenheim erkennt die Eigenständigkeit ihrer Sportjugend im Rahmen dieser Satzung an. Für sie ist grundsätzlich die „DJK-Jugendordnung“ verbindlich, die Bestandteil dieser Satzung ist. Die DJK-Sportjugend führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Verwaltung und Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
§ 7 Organe
Vereinsorgane sind
Mitgliederversammlung (§ 8)
Präsident/in (§ 9)
Vorstand (§ 10 )
§ 8 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der DJK Dossenheim. Sie hat die Angelegenheiten der DJK Dossenheim durch Beschlussfassungen zu ordnen. Sie ist zuständig für sämtliche Angelegenheiten der DJK Dossenheim, soweit nicht diese Satzung oder sie selbst andere Zuständigkeiten bestimmen.
(2) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab 16 Jahre und alle Vorstandsmitglieder nach § 10.
(3) Die Mitgliederversammlung wird regelmäßig einmal im Jahr einberufen. Außerdem ist sie einzuberufen, wenn wenigstens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter der Angabe von Gründen verlangt. Die Einberufung erfolgt schriftlich. Über die Mitgliederversammlung wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das von dem/der Versammlungsleiter/in und von dem/der Protokollführer/in unterschrieben wird.
(4) Verfahrensbestimmungen:
a) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand Verwaltung, bei dessen Verhinderung durch einen der anderen Vorstände, unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einberufen.
Die Einladung muss schriftlich und durch öffentliche Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsorgan der Gemeinde Dossenheim (z.Zt. die „Gemeinde-Nachrichten“) erfolgen.
Jedes Mitglied kann bis spätestens 5 Tage vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand Verwaltung schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden. Über spätere Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
b) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß eingeladen ist. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Personen, Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Eine Satzungsänderung bedarf einer 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Personen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt.
c) Wahlen, Abstimmungen und Beschlussfassungen sind grundsätzlich schriftlich und geheim vorzunehmen, können aber per Akklamation erfolgen, sofern nicht wenigstens ein Mitglied oder der/die zu Wählende/n widersprechen.
Abwesende können gewählt werden, sofern sie vorher ihre Bereitschaft, das Amt anzunehmen, schriftlich erklärt haben.
(5) Wahl und Beschlussfähigkeit
Die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie bleiben bis
zur Neuwahl im Amt.
• Der Geistliche Beirat wird vom Vorstand bestellt und bedarf der Bestätigung durch die kirchliche Stelle.
• Der Vorstand Jugend wird auf dem Vereinsjugendtag von den Mitgliedern der Sportjugend im
Alter ab 16 Jahren gewählt und bedarf der Bestätigung des Gesamtvorstandes.
• Die Abteilungsleiter/innen für die einzelnen Sportarten werden von ihren Abteilungen gewählt und bedürfen der Bestätigung der Mitgliederversammlung.
• Der/die Pressewart/in, die Technischen Assistenten/innen, die Vergnügungswarte/innen, der Webmaster sowie weitere Funktionsträger/innen im Bedarfsfall werden durch den Geschäftsführenden Vorstand berufen.
• Die Kassenprüfer/innen werden für 2 Jahre im Wechsel gewählt.
Die Wahl oder die Berufung in ein Vorstandsamt erfolgt für zwei Jahre.
Alle zu wählenden Vereinsämter sind einzeln zu wählen. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder.
Scheidet ein Mitglied des Vorstands (§ 10) während der Amtsperiode aus, so kann der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen wählen.
§ 9 Präsident/in
Der/die Präsident/in vertritt den Verein repräsentativ nach innen und außen. Er hat eine beratende Funktion
gegenüber den Vorständen. Er ist nicht zeichnungsberechtigt.
Aufgaben des Präsidenten
• das Vorstandsgremium in allen Vereinsangelegenheiten zu beraten und die Entwicklung des Vereins
konstruktiv zu begleiten
• Durchführung von Ehrungen/Gratulationen
• Reden bei öffentlichen und vereinsinternen Veranstaltungen
Weitere Aufgaben regelt die Geschäftsordnung.
§ 10 Vorstand
Den Vorstand bilden
a) der Geschäftsführende Vorstand
b) der Gesamtvorstand
Zum Geschäftsführenden Vorstand gehören:
a) Vorstand Verwaltung
b) Vorstand Finanzen
c) Vorstand Sport
d) Vorstand Wirtschaft
e) Vorstand Technik
f) Vorstand Jugend
g) Präsident/in
Zum Gesamtvorstand gehören:
a) bis g) Geschäftsführender Vorstand
h) Geistlicher Beirat
i) Abteilungsleiter/innen für die einzelnen Sportarten
j) Pressewart/in
k) Vergnügungswarte/innen
l) Technische Assistenten/innen
m) Webmaster
Der/die Ehrenvorsitzende kann an den Sitzungen teilnehmen und hat Stimmrecht.
Der Vorstand des Vereins wird im Sinne des § 26 BGB durch die Vorstandsmitglieder a) bis f) § 10 gebildet.
Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Die Haftung der Mitglieder des Vorstandes § 10 beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Vorstand § 10 fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorstand Verwaltung einzuberufen sind. Die Einladungen zu den Vorstandssitzungen bedürfen keiner Form und Frist.
Die Beschlüsse sind zu Beweiszwecken zu protokollieren sowie vom Schriftführer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.
Zur Beschlussfassung im Vorstand ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Vorstandsmitglieder notwendig.
§ 11 Aufgaben des Vorstandes
Aufgaben des Vorstandes a) bis e) § 10 sind die Leitung und Verwaltung des Vereins nach Maßgabe der Satzung und Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die allgemeine Vertretung des Vereins nach innen und außen.
Er erfüllt seine Aufgaben grundsätzlich als geschäftsführender Vorstand. In Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für eine oder mehrere Abteilungen entscheidet der Vorstand als Gesamtvorstand. Detaillierte Aufgaben regelt die Geschäftsordnung.
§ 12 Austritt
Der Austritt der DJK Dossenheim aus dem DJK-Diözesanverband darf nur in einer mit diesem Tagesordnungspunkt einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Dazu ist eine Ladungsfrist von einem Monat erforderlich. Einzuladen ist auch der Vorstand des DJK-Diözesanverbandes Freiburg; ihm steht auf der Mitgliederversammlung ein Rederecht zu. Der Austrittsbeschluss bedarf einer 3/4 Mehrheit bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder.
Sollte bei der ersten Versammlung nicht die erforderliche Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, so ist eine zweite Versammlung schriftlich mit gleichen Fristen einzuberufen, die dann in jedem Fall beschlussfähig ist.
Nach dem Austritt ist dem Verein die Weiterführung des Namens bzw. Namensbestandteils „DJK“ und des DJK Logos in jeder Form untersagt. Für die Rückzahlung erhaltener Bauzuschüsse aus Mitteln der Erzdiözese Freiburg gelten die Vergaberichtlinien des DJK- Diözesanverbandes Freiburg zum Zeitpunkt der Vergabe. Der Austritt wird erst rechtskräftig mit Ende des Kalenderjahres und Begleichung aller Verbindlichkeiten gegenüber dem DJK-Diözesanverbands.
§ 13 Auflösung
(1) Die Auflösung der DJK Dossenheim darf nur in einer mit diesem Tagesordnungspunkt einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Dazu ist eine Ladungsfrist von einem Monat erforderlich. Einzuladen ist auch der Vorstand des DJK-Diözesanverbandes Freiburg; ihm steht ein Rederecht zu. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer 3/4-Mehrheit bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder.
Sollte bei der ersten Versammlung nicht die erforderliche Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, so ist eine zweite Versammlung schriftlich mit gleichen Fristen einzuberufen, die dann in jedem Fall beschlussfähig ist.
Die Auflösung wird erst rechtskräftig mit Ende des Kalenderjahres und Begleichung aller Verbindlichkeiten gegenüber dem DJK-Diözesanverband.
(2) Bei Auflösung bzw. Austritt des Vereins fällt das nach Begleichung der Verbindlichkeiten vorhandene Vermögen
an die Pfarrgemeinde, in der der Verein seinen Sitz hat. Diese hat es unmittelbar und ausschließlich in ökumenischem Geist für gemeinnützige Zwecke, und zwar für die Sportpflege, zu verwenden.
(3) Die Mitgliederversammlung wählt zwei Liquidatoren/innen. Es kann Einzelvertretung erteilt werden.
Inhaltsverzeichnis
In Anbetracht der Verantwortung unseres Vereins für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie allen Erwachsenen hat der Vorstand beschlossen, ein Präventionskonzept zum Thema Grenzüberschreitung und sexualisierter Gewalt im Verein zu entwickeln. Eine beauftragte Arbeitsgruppe mit Mitwirkenden aus dem Vorstand sowie den Abteilungen Budo, Volleyball, Tischtennis und Sportjugend hat sich in mehreren Treffen mit der Situation und den Anforderungen beschäftigt. Die Erstellung und Verschriftlichung eines Institutionellen Schutzkonzepts ist abschließender Bestandteil des Gesamtpräventionskonzeptes.
Das Institutionelle Schutzkonzept soll dazu dienen, eine der wichtigsten Aufgaben unseres Vereins zu unterstreichen: Wir möchten ein sicherer Ort sein, in dem alle Beteiligten sich wohl und aufgehoben fühlen können. Wir möchten alle, die Verantwortung tragen, für die Thematik sensibilisieren und einen aktiven Beitrag gegen grenzverletzendes Verhalten und sexualisierte Gewalt leisten. Außerdem möchten wir nach außen tragen, dass dem Schutz aller Personen und im Besonderen der Kinder, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in unserem Verein höchste Bedeutung beigemessen wird.
Wir verstehen uns als Teil der Seelsorgeeinheit Schriesheim, Altenbach, Dossenheim.
Der Vorstand unseres Vereins benennt Miriam Münzenmayer und Daniel Galley (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) als Ansprechpersonen in Fragen der Prävention von Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt. Die Ansprechpersonen stehen als Anlaufstelle und bei Fragen im Themenbereich zur Verfügung und koordinieren die Umsetzung der Maßnahmen des Präventionskonzepts.
Die Arbeitsgruppe hat die unterschiedlichen Angebote, Räumlichkeiten und Situationen des Vereins in den Blick genommen und mit einer Risikobewertung versehen. Besonderes Augenmerk wurde im Anschluss auf folgende Aspekte geworfen: Zeltlager; Kontaktsportarten (Budo); Hilfestellung; gemischte Trainings von Jugendlichen und Erwachsenen; Fahrten zu Turnieren; Sprachbarrieren; Umkleiden und Duschen; Normalsituation, dass das Training von nur einer Person verantwortet wird.
Risikomindernd sah die Arbeitsgruppe, dass z.B. das Eltern-Kind-Turnen mit vielen Erwachsenen durchgeführt wird; dass das Training aufgrund von Hallenregeln immer mit vielen Personen stattfinden muss und dass im Zeltlager bereits klare Regeln zur Übernachtungssituation, Duschen usw. zur Anwendung kommen.
Neben den unterschiedlichen Sporthallen mit Umkleidebereichen, Duschen und Geräteräumen hatte die Arbeitsgruppe auch weitere Orte im Blick: Budo-Übungsraum im Keller, Beachfeld, Vereinsgelände, Vereinsraum, Zeltplatz Unterbalbach mit Sporthalle usw. sowie das Schwimmbad.
Eine Schulung hat in der Vergangenheit einmal stattgefunden, es gab hierfür jedoch keine Wiederholung für neue Mitwirkende. Dies soll sich mit den Regelungen in diesem Schutzkonzept ändern.
1. Persönliche Eignung
Sowohl die Präventionsordnung der Erzdiözese Freiburg als auch das Bundeskinderschutzgesetz fordern uns auf, nur geeignete Übungsleiterinnen bzw. Übungsleiter und ehrenamtliche Personen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Mit potenziellen Bewerberinnen bzw. Bewerbern und Personen, die sich für die Mitarbeit in unserem Verein interessieren, wird ein ausführliches Vorstellungsgespräch mit mindestens zwei Vorstandsmitgliedern geführt; eine Person davon soll die zugehörige Abteilungsleitung sein. Das Präventionskonzept des Vereins wird vorgestellt, dabei werden Rolle und Aufgaben sowie Vorerfahrungen zu den Themenfeldern grenzachtender Umgang sowie Prävention gegen sexualisierte Gewalt angesprochen.
Die Erklärung zum grenzachtenden Umgang mit Verhaltenskodex und Schutzvereinbarung (vgl. die Erläuterungen auf Seite 4) wird thematisiert, erläutert und unterzeichnet. In die Trainervereinbarung wird ab sofort ein Passus aufgenommen, der die Verbindung zu diesen Dokumenten und die Notwendigkeit der Einsichtnahme in ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis benennt.
Unsere Übungsleiterinnen, Übungsleiter und weitere (ehrenamtliche) Mitarbeitende werden entsprechend den Vorgaben der Präventionsordnung der Erzdiözese Freiburg geschult.
2. Erweitertes Führungszeugnis (eFZ)
Für alle Mitarbeitende in den Abteilungen unseres Vereins (Trainerinnen und Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Jugendleiterinnen, Jugendleiter sowie Betreuerinnen und Betreuer im Zeltlager bzw. in der Sportjugend) in unserem Verein gelten folgende Regelungen:
Für die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis gilt:
3. Erklärung zum grenzachtenden Umgang mit Verhaltenskodex und Schutzvereinbarung
In der Arbeit unseres Vereins stehen Werte wie Achtsamkeit, Respekt, Würde und Verantwortungsbewusstsein im Vordergrund. Ein wertschätzender und fairer Umgang miteinander ist Grundlage für jede Begegnung und Tätigkeit.
Wir verstehen uns als der katholische Sportverband in der Erzdiözese Freiburg und dokumentieren die Grundhaltungen unserer Mitarbeitenden durch Schulungen und die Unterzeichnung der Erklärung zum grenzachtenden Umgang mit Verhaltenskodex und Schutzvereinbarung. Die Erklärung zum grenzachtenden Umgang ist mit dem allgemeinen Teil des Verhaltenskodex durch die Erzdiözese Freiburg vorgegeben. Als besonderen Teil verwenden wir den Verhaltenskodex der Abteilung Jugendpastoral des Erzb. Seelsorgeamtes in leicht adaptierter Form (Anlage 1). In der Schutzvereinbarung unseres Vereins (Anlage 2) beschreiben wir konkrete sportspezifische Situationen und den angemessenen Umgang damit.
Im Rahmen von Schulungen und der Aufnahme von Aufgaben in unserem Verein setzen sich Mitarbeitende dementsprechend mit der Erklärung zum grenzachtenden Umgang inklusive Verhaltenskodex und Schutzvereinbarung auseinander und unterschreiben dies als Gesamtpaket.
4. Aus- und Fortbildung
Einer der wichtigsten Aspekte bei der Einhaltung einer Kultur der Grenzachtung ist eine fundierte Schulung im Themenbereich. Alle Trainer/innen, Betreuer/innen, Übungsleiter/innen im Verein und Vereinsverantwortliche werden gemäß den Vorgaben der Erzdiözese Freiburg in Grundlagenschulungen zum Thema Prävention gegen sexualisierte Gewalt qualifiziert. Dies sind Halbtagesschulungen mit den Themen
Alle Trainer/innen, Betreuer/innen, Übungsleiter/innen unseres Vereins und die Vereinsverantwortliche müssen mindestens alle fünf Jahre zur Auffrischung eine entsprechende Fortbildung zum Themenfeld besuchen.
Die Organisation der Schulungen ist Aufgabe des Vorstands. Für die Einladung und Dokumentation der Schulungsteilnahme (Erstschulung bei Neuaufnahme der Tätigkeit im Verein, Vorstandswechsel, Auffrischungsschulung etc.) ist der Vorstand Verwaltung zuständig.
5. Öffentlichkeitsarbeit
Unser Verein engagiert sich intensiv gegen jegliche Art von Gewalt untereinander, im Besonderen an Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen. Die Prävention sexualisierte Gewalt ist uns ein sehr wichtiges Anliegen.
Wir möchten den Eltern und Erziehungsberechtigten ein gutes und sicheres Gefühl geben, wenn Sie ihre Kinder bei uns aufgehoben wissen. Aus diesem Grund binden wir die Eltern und Erziehungsberechtigten gleich bei Aufnahme ihres Kindes in unseren Verein mit ein. Mittels eines Informationsblattes (Anlage 3) werden Eltern erwachsene Mitglieder informiert wie und in welcher Weise sich unser Verein gegen Grenzverletzungen einsetzt.
Auch für die Kinder und Jugendlichen unseres Vereins wird ein Informationsblatt (Anlage 4) zum Thema ausgehändigt um ihnen im Falle einer Grenzüberschreitung oder eines Verdachts Handlungssicherheit zu geben.
Für alle jederzeit erreichbar wird das Thema auf der Website platziert. Hier sind die Informationsblätter abrufbar sowie die Kontaktmöglichkeiten zu internen und externen Stellen für Hinweise, Beschwerden und Hilfemöglichkeiten.
6. Beschwerdewege / Feedbackmanagement
Grundlagen des Feedbackmanagements unseres Vereins ist ein konstruktiver Umgang mit Fehlern oder Kritik und einer entsprechend offenen Kommunikation. Hinweise und Beschwerden geben uns die Möglichkeit, dass wir uns in verschiedenen Bereichen weiterentwickeln und unsere Angebote verbessern. Ein transparentes Verfahren mit klarer Regelung der Abläufe und Zuständigkeiten ist von hoher Bedeutung. Wir als Verein möchten an dieser Stelle Beratungs- und Beschwerdewege darlegen, damit gewährleistet ist, dass Minderjährige, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene und Eltern eine Anlaufstelle für ihre Anliegen finden.
Wir gehen davon aus, dass viele Hinweise und Beschwerden direkt in der Abteilung z.B. mit dem Trainerteam bearbeitet werden können. Daneben sind der Vorstand sowie die vom Verein benannten Ansprechpersonen für das Thema Prävention von sexualisierter Gewalt übergeordnete Anlaufstellen um Veränderungen zu bewirken und ggf. Unterstützung zu erhalten. Innerhalb der Grundlagenschulungen wird der in der Erzdiözese Freiburg geltende Handlungsleitfaden (Anlage 5) für den Sportverein adaptiert thematisiert, der eine Vernetzung mit internen und externen Stellen vorsieht.
Unser Verein ist von einem ganzen Netzwerk von Unterstützungssystemen umgeben. Hierzu gehören kirchliche Präventionsansprechpartnerinnen und -ansprechpartner in der Seelsorgeeinheit, in Rhein-Neckar und auf Bistumsebene. Auch der DJK Sportverband kann auf Diözesanebene durch den Bildungsreferenten bzw. den Diözesanvorstand helfen. Hinzu kommen die geographisch zugehörigen Fachberatungsstellen in Heidelberg. Ein Schaubild hierzu ist als Anlage 6 angefügt.
7. Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
Im Leitbild des DJK-Sportverband Diözesanverband Freiburg e.V. heißt es: Die DJK ist der katholische Sportverband in der Erzdiözese Freiburg. Unsere Mitglieder finden Spaß und Freude beim Sport in allen Altersgruppen. Sie betreiben Leistungs- und Breitensport. Sie gestalten und erleben Gemeinschaft in Sport und Freizeit. Wir fühlen uns dem christlichen Menschenbild verpflichtet. Dieser Dreiklang „Sport – Gemeinschaft – Christliche Botschaft“ zeichnet uns als DJK aus.
Unser Verein setzt sich für das Thema Prävention von sexualisierter Gewalt sowie die Stärkung von Kindern und Jugendlichen ein. Wir thematisieren die Rechte von Mädchen und Jungen innerhalb unserer Angebote und achten darauf, dass die Einhaltung von Regeln nicht nur im engen Sinne der Sportarten, sondern auch im Umgang miteinander selbstverständlich ist.
8. Qualitätsmanagement
Das Thema Prävention von Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt hat in unserem Verein einen hohen Stellenwert und wird langfristig in die alltägliche Vereinsarbeit eingebunden. Die Erstellung des ISK ist ein Teil unseres Qualitätsmanagements, da die Erarbeitung einer Risikoanalyse sowie die Auseinandersetzung mit den Bausteinen des ISK zur Qualität in unserem Verein beiträgt. Das erstellte Schutzkonzept wird durch angemessene Evaluationsmaßnahmen jährlich überprüft und an aktuelle Begebenheiten angepasst. Jährliche Austauschtreffen zwischen dem Vorstand und den Präventionsbeauftragten des Vereins gewährleisten einen kontinuierlichen Informationsfluss. Für die Terminierung übernehmen die Präventionsbeauftragten die Verantwortung. Auch Reflexionsrunden mit unseren Verantwortungsträgern in den Abteilungen tragen zur Weiterentwicklung und Evaluation der Präventionsmaßnahmen und des Schutzkonzeptes bei.
Das institutionelle Schutzkonzept wird nach einem Vorfall, einer Beschwerde im Bereich Grenzüberschreitung und sexualisierte Gewalt überprüft und evaluiert. Mindestens alle fünf Jahre muss das Schutzkonzept angepasst und überarbeitet werden. Sobald sich aber strukturelle Veränderungen ergeben, z.B. neue Angebote oder Veranstaltungen geschaffen werden, wird eine zeitnahe Überarbeitung angestrebt. Ebenso sollte bei Vorstandswechsel und Neuwahl das Augenmerk erneut auf das Schutzkonzept gelegt werden.
Das vorliegende Institutionelle Schutzkonzept wurde von der geschäftsführenden Vorstandschaft in der Sitzung am 15.03.2021 in Kraft gesetzt und hat ab diesem Datum Gültigkeit.
Uwe Schollenberger, 1. Vorsitzender
Andreas Hotz, stellv. Vorsitzender
Anlage 1: Erklärung zum grenzachtenden Umgang inkl. Verhaltenskodex
Anlage 2: Schutzvereinbarung der DJK Dossenheim 1927 e.V.
Anlage 3: Infoblatt für Eltern und Erwachsene allgemein
Anlage 4: Infoblatt für Kinder und Jugendliche
Anlage 5: Handlungsleitfaden
Anlage 6: Unterstützungsnetzwerk bei Beobachtungen und Vermutungen
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DJK Dossenheim 1927 e. V.
Im Reigart 25
69221 Dossenheim
Deutschland
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Vorstand: Uwe Schollenberger
Link zum Impressum: www.djk-dossenheim.de/impressum
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.
„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.
„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.
Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).
Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).
Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.
Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).
Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.
Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.
Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.
Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen
Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.
Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).
Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.
Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.
Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite https://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite https://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.
Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.
Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).
Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.
Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, Unterstützer, Interessenten, Kunden oder sonstiger Personen entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, sofern wir ihnen gegenüber vertragliche Leistungen anbieten oder im Rahmen bestehender geschäftlicher Beziehung, z.B. gegenüber Mitgliedern, tätig werden oder selbst Empfänger von Leistungen und Zuwendungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten betroffener Personen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z.B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt.
Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Dazu gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Personen (z.B., Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (z.B., E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, mitgeteilte Inhalte und Informationen, Namen von Kontaktpersonen) und sofern wir zahlungspflichtige Leistungen oder Produkte anbieten, Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.).
Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Im Fall geschäftlicher Verarbeitung bewahren wir die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b. (im Rahmen vertraglicher-/vorvertraglicher Beziehungen), Art. 6 Abs. 1 lit. f. (andere Anfragen) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System ("CRM System") oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.
Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.
Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Inhalte unseres Newsletters sowie das Anmelde-, Versand- und das statistische Auswertungsverfahren sowie Ihre Widerspruchsrechte auf. Indem Sie unseren Newsletter abonnieren, erklären Sie sich mit dem Empfang und den beschriebenen Verfahren einverstanden.
Inhalt des Newsletters: Wir versenden Newsletter, E-Mails und weitere elektronische Benachrichtigungen mit werblichen Informationen (nachfolgend „Newsletter“) nur mit der Einwilligung der Empfänger oder einer gesetzlichen Erlaubnis. Sofern im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter dessen Inhalte konkret umschrieben werden, sind sie für die Einwilligung der Nutzer maßgeblich. Im Übrigen enthalten unsere Newsletter Informationen zu unseren Leistungen und uns.
Double-Opt-In und Protokollierung: Die Anmeldung zu unserem Newsletter erfolgt in einem sog. Double-Opt-In-Verfahren. D.h. Sie erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail, in der Sie um die Bestätigung Ihrer Anmeldung gebeten werden. Diese Bestätigung ist notwendig, damit sich niemand mit fremden E-Mailadressen anmelden kann. Die Anmeldungen zum Newsletter werden protokolliert, um den Anmeldeprozess entsprechend den rechtlichen Anforderungen nachweisen zu können. Hierzu gehört die Speicherung des Anmelde- und des Bestätigungszeitpunkts, als auch der IP-Adresse. Ebenso werden die Änderungen Ihrer bei dem Versanddienstleister gespeicherten Daten protokolliert.
Anmeldedaten: Um sich für den Newsletter anzumelden, reicht es aus, wenn Sie Ihre E-Mailadresse angeben. Optional bitten wir Sie einen Namen, zwecks persönlicher Ansprache im Newsletters anzugeben.
Der Versand des Newsletters und die mit ihm verbundene Erfolgsmessung erfolgen auf Grundlage einer Einwilligung der Empfänger gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO i.V.m § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG oder falls eine Einwilligung nicht erforderlich ist, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen am Direktmarketing gem. Art. 6 Abs. 1 lt. f. DSGVO i.V.m. § 7 Abs. 3 UWG.
Die Protokollierung des Anmeldeverfahrens erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser Interesse richtet sich auf den Einsatz eines nutzerfreundlichen sowie sicheren Newslettersystems, das sowohl unseren geschäftlichen Interessen dient, als auch den Erwartungen der Nutzer entspricht und uns ferner den Nachweis von Einwilligungen erlaubt.
Kündigung/Widerruf - Sie können den Empfang unseres Newsletters jederzeit kündigen, d.h. Ihre Einwilligungen widerrufen. Einen Link zur Kündigung des Newsletters finden Sie am Ende eines jeden Newsletters. Wir können die ausgetragenen E-Mailadressen bis zu drei Jahren auf Grundlage unserer berechtigten Interessen speichern bevor wir sie löschen, um eine ehemals gegebene Einwilligung nachweisen zu können. Die Verarbeitung dieser Daten wird auf den Zweck einer möglichen Abwehr von Ansprüchen beschränkt. Ein individueller Löschungsantrag ist jederzeit möglich, sofern zugleich das ehemalige Bestehen einer Einwilligung bestätigt wird.
Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.
Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).
Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.
Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.
Wir unterhalten Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und Plattformen, um mit den dort aktiven Kunden, Interessenten und Nutzern kommunizieren und sie dort über unsere Leistungen informieren zu können.
Wir weisen darauf hin, dass dabei Daten der Nutzer außerhalb des Raumes der Europäischen Union verarbeitet werden können. Hierdurch können sich für die Nutzer Risiken ergeben, weil so z.B. die Durchsetzung der Rechte der Nutzer erschwert werden könnte. Im Hinblick auf US-Anbieter die unter dem Privacy-Shield zertifiziert sind, weisen wir darauf hin, dass sie sich damit verpflichten, die Datenschutzstandards der EU einzuhalten.
Ferner werden die Daten der Nutzer im Regelfall für Marktforschungs- und Werbezwecke verarbeitet. So können z.B. aus dem Nutzungsverhalten und sich daraus ergebenden Interessen der Nutzer Nutzungsprofile erstellt werden. Die Nutzungsprofile können wiederum verwendet werden, um z.B. Werbeanzeigen innerhalb und außerhalb der Plattformen zu schalten, die mutmaßlich den Interessen der Nutzer entsprechen. Zu diesen Zwecken werden im Regelfall Cookies auf den Rechnern der Nutzer gespeichert, in denen das Nutzungsverhalten und die Interessen der Nutzer gespeichert werden. Ferner können in den Nutzungsprofilen auch Daten unabhängig der von den Nutzern verwendeten Geräte gespeichert werden (insbesondere wenn die Nutzer Mitglieder der jeweiligen Plattformen sind und bei diesen eingeloggt sind).
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Für eine detaillierte Darstellung der jeweiligen Verarbeitungen und der Widerspruchsmöglichkeiten (Opt-Out), verweisen wir auf die nachfolgend verlinkten Angaben der Anbieter.
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